18.12.2023
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,96 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Eichenbühl, den 12.12.2023
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Vorstehende Satzung wurde am 29.11.2023 vom Gemeinderat Eichenbühl beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell