Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

18.12.2023
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

          § 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,96 € pro Kubikmeter Abwasser.


          § 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.


Eichenbühl, den 12.12.2023 
GEMEINDE EICHENBÜHL

gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister




Vorstehende Satzung wurde am 29.11.2023 vom Gemeinderat Eichenbühl beschlossen.





Kategorien: Eichenbühl aktuell

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