04.08.2023
Betreuungszeiten / Benutzungsgebühren
Aufgrund des Art. 23 und 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung
für die Kindergärten der Gemeinde Eichenbühl
in Eichenbühl und im Ortsteil Riedern
§1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Vorbehaltlich des konkreten Betreuungsbedarfs und des konkreten Betreuungsangebotes sind die Kindertagesstätte Eichenbühl von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und der Kindergarten Riedern von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet.
Die konkreten Öffnungszeiten des jeweils geltenden Kindergartenjahres werden aufgrund der Betreuungsbuchungen im jeweiligen Kindergartenjahr in Absprache mit der Kindergartenleitung vom Träger festgesetzt.
§2
§ 11a wird wie folgt neu gefasst:
Für die Benutzung der Kindergärten werden Benutzungsgebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung erhoben. Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der gebuchten Betreuungszeit.
§3
Die Änderungssatzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft.
Eichenbühl, den 07.07.2023
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 05.07.2023 beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell