03.08.2023
Änderung der Kinderkrippengebühren
Aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Eichenbühl folgende
Satzung zur Änderung der Kinderkrippengebührensatzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Eichenbühl
§1
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Kinderkrippe Eichenbühl beträgt die Buchungsgebühr monatlich:
durchschnittliche tägliche Buchungszeit | Kinderkrippengebühr in € |
3 Stunden | 150,00 |
mehr als 3 bis 4 Stunden | 170,00 |
mehr als 4 bis 5 Stunden | 190,00 |
mehr als 5 bis 6 Stunden | 210,00 |
mehr als 6 bis 7 Stunden | 230,00 |
mehr als 7 bis 8 Stunden | 250,00 |
mehr als 8 bis 9 Stunden | 270,00 |
Bei Buchungen von Buchungsstunden an einzelnen Tagen in der Woche beträgt die Buchungsgebühr jeweils pro gebuchten Wochentag 1/5 der Monatsgebühr.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft.
Eichenbühl, den 07.07.2023
GEMEINDE EICHENBÜHL
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell