14.01.2025
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe von Daten
im Zusammenhang mit den Wahlen zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten darf eine Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Nachnamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für Deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmt ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, die Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher eine entsprechende Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Gemeinde Eichenbühl
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 97
63928 Eichenbühl
Öffnungszeiten:
Montag von 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Tel.: 09371/9720-13 oder -14
E-Mail: info@eichenbuehl.de
Eichenbühl, 14.01.2025
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell