Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Bundestagswahl 2025 – Mitteilung der Verwaltung

28.01.2025
Aufgrund vermehrter Nachfragen bezüglich der Bundestagswahl am Sonntag, den 23.02.2025 weisen wir auf Folgende Punkte bezüglich der Briefwahl hin:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Aufgrund vermehrter Nachfrage bezüglich der Bundestagswahl am Sonntag, den 23.02.2025 weisen wir auf folgende Punkte bezüglich der Briefwahl hin:

Wie bereits durch die Medien bekannt gegeben wurde, ist der Druck der Wahlunterlagen für die Bundestagswahl leider frühestens ab dem 30.01.2025 möglich. Das bedeutet, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe bereits früher erhalten haben, können wir die Unterlagen noch nicht ausgeben, da wir diese erst später erhalten.

Eine Ausgabe der Wahlunterlagen vor Ort im Rathaus Eichenbühl wird voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich sein.

Um die rechtzeitige Zustellung sicher zu stellen, bitten wir Sie bei Bedarf die Briefwahl zeitnah nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (spätestens bis zum 17. Februar 2025) zu beantragen.

Gerne können Sie schon vorab über folgende Wege Ihre Unterlagen beantragen:

· Antrag über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief

· Briefwahlantrag über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite: www.eichenbuehl.de

· Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs:

          - Einwurf in unseren Briefkasten

Sobald wir die Wahlunterlagen erhalten haben, bearbeiten wir schnellstmöglich Ihren Antrag und senden Ihnen die Briefwahlunterlagen zu.

Aufgrund der Kürze der Zeit bitten wir Sie in diesem Jahr die Briefwahl nur zu beantragen, wenn Sie am Wahlsonntag tatsächlich verhindert sind und demnach der Gang ins Wahllokal nicht möglich ist (z. B. Urlaub, körperliche Beeinträchtigung, Arbeit o. ä.).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt:

Eichenbühl

Lisa-Marie Merz

09371/ 9720-13

ewo@eichenbuehl.de 

Eichenbühl, 21.01.2025

Gez.

Günther Winkler

1. Bürgermeister





Kategorien: Eichenbühl aktuell

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