21.11.2022
Änderung des Bebauungsplanes „Burgäcker I“ in Riedern
Vollzug des Baugesetzbuches BauGB
Ortsplanung Riedern
Änderung des Bebauungsplanes „Burgäcker I“ in Riedern
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und
erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Eichenbühl hat nach dem Änderungsbeschluss vom 06.07.2022 in seiner Sitzung am 02.11.2022 die Anregungen und Bedenken, die im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB geäußert wurden, beschlussmäßig abgehandelt und die Einarbeitung der Änderungen in den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „Burgäcker I“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.
Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft das Grundstück Fl. Nr. 36, Gemarkung Riedern, welches neben dem Anwesen Guggenberger Straße 11 liegt und mit den ehemaligen Grundstücken Fl. Nr. 253/13 und 253/14 gebildet wurde. Das Grundstück Fl. Nr. 36 ist im bisherigen Bebauungsplan mit der Nutzung als „Kleingartenanlage“ ausgewiesen und soll mit der Änderung als Bauplatz ausgewiesen werden. gelten die Festsetzungen und Planzeichen des Bebauungsplanes. Der Anschluss an den Entwässerungskanal in der Guggenberger Straße ist für das Untergeschoss nur über eine Kleinhebeanlage möglich.
Die Änderungen betreffen in der Hauptsache verfahrensrechtliche Ergänzungen. In dem Bebauungsplanentwurf werden Präambel, Nutzungsschablone und Verfahrensvermerke mit Hinweisen aufgenommen. Die Kennzeichnung des Geltungsbereichs wird eindeutiger dargestellt. Die Baugrenzen werden farbig dargestellt.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen wird die Änderung des Bebauungsplanes noch einmal ausgelegt.
Der Bebauungsplanentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Burgäcker I“ mit Begründung liegt in der Zeit
vom 30. November 2022 bis 7. Dezember 2022
zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Schirmer, Bauamt, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichenbühl www.eichenbuehl.de unter >Bauleitplanung< eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist eingegangen sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt noch einmal entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans „Burgäcker I“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Eichenbühl, den 08.11.2022
Gemeinde Eichenbühl
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell