24.05.2023
Gemeinde Eichenbühl - Ortsplanung Eichenbühl
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Solarpark Eichenbühl – Ebenheider Hof“
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes
Mit Bescheid vom 12.04.2023 hat das Landratsamt Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eichenbühl im Bereich des Sondergebiets „Solarpark Eichenbühl – Ebenheider Hof“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Eichenbühl – Ebenheider Hof“ wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplans kann mit Begründung und Anlagen zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, Bauamt, eingesehen werden.
Darüber hinaus ist er auf der Homepage der Gemeinde Eichenbühl www.eichenbuehl.de unter >Bauleitplanung< veröffentlicht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird erwähnt.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S.1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. § 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Eichenbühl, 12.05.2023 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
Eichenbühl, 12.05.2023 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell