18.07.2023
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Eichenbühl zur Satzung über die gemeindliche Bestattungseinrichtung folgende
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
§ 1
§5 erhält folgende Fassung:
Die Bestattungskosten betragen:
§ 2
Die Änderungssatzung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Eichenbühl, den 07.07.2023 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 05.07.2023 beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell