Gemeinde Eichenbühl Gemeinde Eichenbühl

Vollzug des Baugesetzbuches BauGB Gemeinde Eichenbühl – Ortsplanung Eichenbühl

06.11.2023
Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eichenbühl Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes

Mit Bescheid vom 02.10.2023 hat das Landratsamt Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eichenbühl im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes „Wengertsberg I“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans „Wengertsberg I“ wirksam.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans kann mit Begründung und Anlagen zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, Bauamt, eingesehen werden.

Darüber hinaus ist er auf der Homepage der Gemeinde Eichenbühl www.eichenbuehl.de unter >Bauleitplanung< veröffentlicht.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1.  eine nach § 214 Abs. 1 S.1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des   Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans    schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 

Eichenbühl, 19.10.2023                                    gez. Günther Winkler

GEMEINDE EICHENBÜHL                                  1. Bürgermeister

Kategorien: Eichenbühl aktuell

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