Reinigungspflicht für die Straßen
Mit Beginn der Vegetationszeit ist festzustellen: Nicht nur in den Gärten sprießt es übermäßig, auch aus den Ritzen der Gehsteige und aus den Wasserrinnen wächst Unkraut hervor. Äste und Sträucher wachsen in den Gehsteig und in die Fahrbahn hinein.
Deshalb appellieren wir an alle Grundstückseigentümer im Ortsbereich:
Bitte nehmen Sie Ihre Reinigungspflicht ernst!
Die Gehwege und Straßenflächen vor Ihren Anwesen sind zu reinigen und insbesondere von Bewuchs freizuhalten. Äste und Sträucher, die in den Gehweg und in die Fahrbahn hineinragen, sind unverzüglich abzuschneiden, da sie Fußgänger und Fahrzeuge behindern. Dies gilt insbesondere auch für alle Bauplatzbesitzer. Bitte halten Sie Ihren Bauplatz in einem ordentlichen Zustand.
Leisten auch Sie einen Beitrag für ein schönes und sauberes Ortsbild!