Rasenmäher – Krachmachen erlaubt
In Wohngebieten müssen Sie Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich im Schuppen lassen.
An Werktagen dürfen Sie Ihrem Rasen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr zu Leibe rücken. Dabei kommt es allerdings auch auf die Art Ihres Rasenmähers an. Geräuscharme Handrasenmäher und solche mit leisem Elektroantrieb dürfen Sie in dieser Zeit zum Einsatz bringen.
Rasenmäher mit Verbrennungsmotor und einem Geräuschpegel von über 88 Dezibel dürfen Sie nur zwischen 09:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr nutzen. Die kürzeren Zeiten gelten auch für Freischneider und Graskantentrimmer.
Tragen diese Geräte allerdings das Europäische Umweltzeichen, gelten die längeren Betriebszeiten. Diese Geräte sind nicht besonders lärmintensiv.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und Streitigkeiten mit ihrem Nachbarn bitten wir Sie, die Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Auch sollten Sie, sofern möglich, die Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr nicht dazu nutzen, um Ihren Rasen zu mähen. – Ihr Verständnis hierfür wird Ihnen Ihr Nachbar danken und sich auch entsprechend Verhalten.