Kontakt
Gemeinde Eichenbühl
Hauptstraße 97
63928 Eichenbühl
Tel.: 09371/9720-0
Fax: 09371/9720-20
Email: info@eichenbuehl.de
Das Steueramt informiert!
Grundsteuer - Hinweis bei Eigentümerwechsel:
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (01.01.) für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt (§ 9 Grundsteuergesetz - GrstG). Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die gesamte Jahresgrundsteuer ist von einem Steuerpflichtigen zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig abgerechnet.
Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahrs, also am 01.01. steht (Grundbucheintragung). Maßgebend ist also nicht die im notariellen Vertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen Kaufpreissumme auf den Erwerber über.
Beispiel:
Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) am 15. Mai 2014 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer 2014; erst ab dem 01.01.2015 wird der neue Eigentümer Steuerschuldner.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Tanja Münch-Worlicek Kämmerin | 09371/9720-10 | 09371/9720-20 | tanja.muench-worlicek@eichenbuehl.de | |
Heike Weber Kassenleiterin | 09371/9720-12 | 09371/9720-20 | heike.weber@eichenbuehl.de |