19.11.2024
Die untere Naturschutzbehörde bietet kostenlosen Baumschutz an
Fast unbemerkt hat sich vor ca. 25 Jahren der Biber im Landkreis wieder angesiedelt. Durch aktive Ansiedelung und durch natürliche Ausbreitung ist der Biber nach über 100 Jahren in ganz Europa wieder vertreten. Biber brauchen Wasser, bevorzugt langsam fließende oder stehende Gewässer. Biber sind Nagetiere, also reine Vegetarier. Sie fressen junge Baumtriebe, aber auch Wasser- und Uferpflanzen. Ebenso gerne werden Feldfrüchte oder auch Obst gefressen.
Auch an der Erf ist seit 2011 der Biber sehr aktiv. Biber unterliegen einem strengen, gesetzlichen Schutz. Sie gehören zu den nach Anhang IV der Fauna – Flora - Habitat Richtlinie geschützten Arten. Beeinträchtigungen direkter oder indirekter Art, die zu einer Störung führen können, sind nicht zulässig. Geschützt sind auch die Biberburg und die Dämme.
Der Biber kann auch erhebliche Schäden verursachen. Dies sind Überschwemmungen aufgrund der Dammbautätigkeit, Fraßschäden an Gehölzen und Feldfrüchten, sowie Schäden durch die Unterminierung von Ufergrundstücken. Sofern es sich dabei um land- und/oder forstwirtschaftliche Schäden handeln sollte, ist der Schaden bei der unteren Naturschutzbehörde innerhalb von 14 Tagen zu melden. Dort wird dann geprüft, ob eine Erstattung der Schäden möglich ist.
Für nicht land- oder forstwirtschaftliche Schäden gibt es leider keine Erstattung. Die untere Naturschutzbehörde gibt kostenlos für Bäume im Biberrevier einen Stammschutz gegen Biberfraß als vorbeugende Maßnahme aus. Wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.
Kontakt: Ulrich Müller, Landratsamt Miltenberg, untere Naturschutzbehörde, Tel. 09371-501303, E-Mail: ulrich.mueller@lra-mil.de
Kategorien: Eichenbühl aktuell