15.01.2025
Die Gemeinde Eichenbühl erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Satzung zur Änderung der
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Gemeinde Eichenbühl
§ 1
Anlage I, Abschnitt I (Streckenkosten) erhält folgende Fassung:
I. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
1. ein Hilfeleistungsfahrzeug (HLF20) 14,54 €
2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 10,21 €
3. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) 6,07 €
4. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8) 12,86 €
5. ein Versorgungs-LKW (GW-L1) 4,10 €
6. ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1,45 €
7. Mannschaftstransportwagen (MTW) 3,62 €
8. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) 6,34 €
§ 2
Anlage I, Abschnitt II (Ausrückstundenkosten) erhält folgende Fassung:
II. Ausrückstundenkosten
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Hälfte, im Übrigen die gesamten Ausrückkosten erhoben. Die Ausrückkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für
1. ein Hilfeleistungsfahrzeug (HLF20) 295,98 €
2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 172,61 €
3. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) 458,91 €
4. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8) 280,44 €
5. ein Versorgungs-LKW (GW-L1) 42,48 €
6. ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) 11,14 €
7. Mannschaftstransportwagen (MTW) 73,69 €
8. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) 258,63 €
§ 3
Anlage I, Abschnitt III (Personalgebühren) erhält folgende Fassung:
III. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückstunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Hälfte, im Übrigen werden die gesamten Stundenkosten je erhoben
1. Feuerwehrdienstleistende 28,00 €
2. Feuerwehrdienstleistendem bei Sicherheitswachen
(Veranstaltungen) 16,40 €
Abweichend von Nummer III Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet
§ 4
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eichenbühl, den 12.12.2024 gez. Günther Winkler
GEMEINDE EICHENBÜHL 1. Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wurde am 11.12.2024 vom Gemeinderat Eichenbühl beschlossen.
Kategorien: Eichenbühl aktuell