24.04.2023
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichenbühl hat in der Sitzung am 12.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Jahre 2024 - 2028 gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit
vom Mittwoch, 26.04.2023 bis Mittwoch, 03.05.2023
im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, Einwohnermeldeamt während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Eichenbühl, Hauptstraße 97, Eichenbühl Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eichenbühl, den 25.04.2023
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell