25.09.2023
in Eichenbühl, Riedern, Heppdiel und Guggenberg auf Standfestigkeit
Nach Art. 8 und 9 des Bestattungsgesetzes hat die Gemeinde für die Verkehrssicherheit der Friedhöfe Eichenbühl zu sorgen. Es findet daher
in der KW 41, vom 09.10. bis 13.10.2023 je nach Witterung
eine Überprüfung der Grabmale statt.
Bei der Überprüfung wird vor allem die Standfestigkeit der Grabmale begutachtet.
Sollte es Beanstandungen geben, werden die Grabbesitzer schriftlich benachrichtigt.
Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinde bei etwaigen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Grabmale entstehen, nicht haftet. Die Haftung liegt in diesem Fall ausschließlich beim Grabbesitzer, der für die Standfestigkeit des Grabmals nach § 18 der Friedhofs- und Bestattungssatzung stets Sorge zu tragen hat.
Die Gemeinde bittet deshalb alle Grabeigentümer, auch während des Jahres, vor allem aber nach der Frostperiode, stets die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Gräbern zu überprüfen.
GEMEINDE EICHENBÜHL
EICHENBÜHL, 14.09.2023
gez. Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell