18.08.2022
Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen außerhalb des zulässigen Gemeingebrauchs grundsätzlich verboten!
Die Gemeinde Eichenbühl ruft zur achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf.
Die andauernde Hitze und Trockenheit setzen die Flüsse, Bäche und das Grundwasser zunehmend unter Druck. Der fehlende Niederschlag führt dazu, dass die Grundwasserneubildung nicht ausreichend erfolgt. Bayernweit weisen über 70% sowohl der oberflächennahen als auch der tieferen Grundwasserleiter niedrige bis sehr niedrige Stände auf. Davon ist auch der (Land-)Kreis Miltenberg stark betroffen.
Flächendeckend sind an den Flüssen und Bächen niedrige bis sehr niedrige Abflüsse zu verzeichnen. Teile von kleineren Bächen sind bereits trockengefallen.
Die Gemeinde Eichenbühl ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger zur besonders achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf. So sollte auf Rasensprengen derzeit verzichtet werden, auch wenn es explizit noch nicht überall verboten ist.
Bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Gemeingebrauchs strikt beachtet werden. Erlaubt sind nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen oder in geringen Mengen zum Tränken von Vieh bzw. für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft – solange eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist.
Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, sind verboten oder bedürfen einer behördlichen Erlaubnis.
Ungenehmigte Entnahmen sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können.
Helfen Sie mit Trinkwasser zu sparen! Angesichts der derzeit angespannten Situation sollte sich jeder seine Verantwortung für unsere Gewässer bewusstmachen und seinen Beitrag leisten, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen.
GEMEINDE EICHENBÜHL
Eichenbühl, 17.08.2022
Günther Winkler
1. Bürgermeister
Kategorien: Eichenbühl aktuell